Mit dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 ist es nun endgültig Pflicht, oberste Geschossdecken zu unbeheizten Räumen, die den Mindestwärmeschutz überschreiten, bis zum 31.12.2015 zu dämmen
1. Schritt : Vor-Ort-Prüfung
Durch die Vor-Ort-Prüfung, also die Besichtigung und die Aufnahme des Aufbaus der obersten Geschossdecke mit anschließender Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten der obersten Geschossdecke im Ist-Zustand lässt sich feststellen, ob diese doch recht hohen Investitionskosten überhaupt erforderlich sind.
Leistungsumfang pro Gebäude:
Vor-Ort-Begehung des Objektes
Aufnahme des Dachgeschosses (Bauteil, Material, Aufbau)
ggf. ein grobes Aufmaß
Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten im Ist-Zustand und Vergleich zu den Anforderungen des GEG
Ausstellung eines Bauteilnachweises gemäß GEG
2. Schritt : Umsetzen der Maßnahme
Leistungsumfang pro Gebäude:
Antragsformalitäten bei dem BAFA auf 20 % Zuschuss oder einen Kredit über die Kfw mit einem Tilgungszuschuss von 20 % zu einem Zinssatz von 0,75-0,90%*
Einholen von Angeboten, Prüfung auf KfW- / BAFA- oder GEG-Anforderungen
Baubegleitung mit anschließender Bestätigung für die KfW/ BAFA zum Erhalt der Fördermittel