Ablauf der Beantragung des Zuschusses bei dem BAFA:
1.) Sie reichen
den ausgefüllten BAFA-Erfassungsbogen, die unterschriebene BAFA-Vollmacht,
nebst Angebot/e für die geplante energetische Modernisierungsmaßnahme/n bei uns ein.
2.) Im ersten Schritt überprüfen wir anhand des Angebotes ob die geplante energetische Modernisierungsmaßnahme/n
den technischen Mindestanforderungen (*s. unten) des BAFA entspricht.
3.) Sie erhalten von uns eine Rückmeldung, ob die Modernisierungsmaßnahme/n den BAFA-Anforderungen
entspricht. Sollte dies nicht der Fall sein, beraten wir Sie welche ergänzenden Maßnahmen im Angebot
aufgenommen werden müssen.
4.) Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
erstellen wir eine technische Projektbeschreibung (TPB) zum Erhalt einer TPB-ID.
Für Einzelmaßnahmen zur Heizungserneuerung muss keine Projektbeschreibung (TPB) erstellt werden.
5.) Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Mit der TPB-ID stellen wir einen Antrag auf einen Investitionszuschuss für Sie bei dem BAFA.
Die Antragstellung muss
vor Vorhabenbeginn erfolgen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden
Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.
Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Antrages beim BAFA.
Der Beginn der Maßnahme nach
Antragstellung, jedoch vor
Erteilung des Zuwendungsbescheides erfolgt auf eigenes finanzielles Risiko.
oder
5.1) Einzelmaßnahmen zur Heizungserneuerung
Wir stellen einen Antrag auf einen Investitionszuschuss für Sie bei dem BAFA.
Die Antragstellung muss
vor Vorhabenbeginn erfolgen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden
Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.
Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Antrages beim BAFA.
Der Beginn der Maßnahme nach
Antragstellung, jedoch vor
Erteilung des Zuwendungsbescheides erfolgt auf eigenes finanzielles Risiko.
6.) Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
erstellen wir nach Fertigstellung der Maßnahme einen technischen Projektnachweis (TPN)
zum Erhalt einer TPN-ID.
Für Einzelmaßnahmen zur Heizungserneuerung muss keine Projektbeschreibung (TPN) erstellt werden.
7.) Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Mit der TPN-ID reichen wir zur Prüfung einen Verwendungsnachweis mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
Nach Prüfung des BAFA wird der Zuschuss ausgezahlt.
oder
7.1) Einzelmaßnahmen zur Heizungserneuerung Wir reichen zur Prüfung einen Verwendungsnachweis mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
Nach Prüfung des BAFA wird der Zuschuss ausgezahlt.
Hinweis für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG):Zur Beantragung von Fördermitteln für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), werden zusätzlich folgende
Unterlagen benötigt:
- BAFA-Vollmacht (unterschrieben vom Verwalter)
- Eigentümerliste (Vor- und Nachname, Adresse)
- Vollmachtsurkunde des Verwalters
Beispiele für eine Förderung über das BAFA: