Staatliche Förderungen für energetische Modernisierungen
modernisieren und dafür staatliche Zuschüsse in Anspruch nehmen?
Hinweis:
Bitte beachten Sie das die Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau
derzeit gestoppt sind.

Beispiel für eine Förderung über die KfW (s. unten).
Wir übernehmen alle Formalitäten für Sie oder Ihre Kunden zu einem Pauschalsatz von 350€ (brutto) bis 9.000€ Investitionskosten,
darüber 4% der Investitionskosten.
Leistungsumfang:
Folgende Unterlagen werden benötigt:
KfW-Erfassungsbogen
Erfassungsbogen
Diese Maßnahmen sind durch einen zugelassenen Sachverständigen zu bestätigen.
Wir übernehmen alle Formalitäten für Sie oder Ihre Kunden zu einem Pauschalsatz von 350€ (brutto) bis 9.000€ Investitionskosten,
darüber 4% der Investitionskosten.
Leistungsumfang:
- Prüfung Angebot/e auf Einhaltung der KfW-Anforderung
- Sachverständigenbestätigung vor und nach der Maßnahme
- Beantragung der Fördermittel bei der KfW (Kredit)
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Daten zum Antragssteller/in
- Angaben zum Investitionsobjekt
- Angaben zum Rechnungsnehmer/in
- Angebot/e der jeweiligen Firma/en (zur Prüfung der technischen Mindestanforderungen gemäß den Richtlinien der KfW)
KfW-Erfassungsbogen
Erfassungsbogen
Ablauf der Beantragung des Tilgungszuschusses bei der KfW:
1.) Sie reichen den ausgefüllten KfW-Erfassungsbogen, nebst Angebot/e für die geplante
energetische Modernisierungsmaßnahme/n bei uns ein.
2.) Im ersten Schritt überprüfen wir anhand des Angebotes ob die geplante energetische Modernisierungsmaßnahme/n
den technischen Mindestanforderungen (*s. unten) der KfW entspricht.
3.) Sie erhalten von uns eine Rückmeldung, ob die Modernisierungsmaßnahme/n den KfW-Anforderungen
entspricht. Sollte dies nicht der Fall sein, beraten wir Sie welche ergänzenden Maßnahmen im Angebot
aufgenommen werden müssen.
4.) Im nächsten Schritt erstellen wir eine Sachverständigenbestätigung zum Antrag (BzA) für das
Förderprodukt 152 - Kredit bei der KfW im Onlineverfahren.
5.) Sie reichen die von uns ausgestellte Bestätigung zum Antrag (BzA) bei Ihrer durchleitenden
Bank zur weiteren Bearbeitung ein. Nach Genehmigung des KfW-Kredites können Sie mit
den Modernisierungsmaßnahmen beginnen.
6.) Nach Fertigstellung der Modernisierungsmaßnahmen reichen Sie alle angefallenen Rechnungen für die
Maßnahme/n bei uns ein. Wir erstellen eine Rechnungsdokumentation und auf dieser Grundlage eine
Sachverständigenbestätigung nach Durchführung (BnD) bei der KfW im Onlineverfahren.
7.) Die von uns erstellte Bestätigung nach Durchführung reichen Sie bei Ihrer durchleitenden Bank
als Bestätigung des Abschlusses der Maßnahme/n zur weiteren Bearbeitung ein. Die KfW prüft
die eingereichte BnD und stellt den Tilgungszuschuss für Ihr Darlehen bereit.
Hinweis für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG):
Zur Beantragung von Fördermitteln für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), werden zusätzlich folgende
Unterlagen benötigt:
- Eigentümerliste (Vor- und Nachname, Adresse)
- Vollmachtsurkunde des Verwalters
Beispiele für eine Förderung über die KfW:


Technische Mindestanforderungen bei Fernwärmeanschluss und Heizungsoptimierung:
Anschluss Fernwärmenetz:
− Die Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind. Dabei sind folgende Maßnahmen durchzuführen:
– die Bestandsaufnahme und ggf. die Analyse des Ist-Zustandes (z. B. nach DIN EN 15378),
– die Durchführung des hydraulischen Abgleichs und – die Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen
zur Verbesserung der Energieeffizienz am gesamten Heizsystem (z. B. die Optimierung der Heizkurve, die
Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung sowie der Einsatz von Einzelraumregler).
Gefördert werden u. a.:
Anschluss Fernwärmenetz:
− Der Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme inklusive Wärmeübergabestationen und Hausanschlussleitungen
sowie bei bestehendem Anschluss der Austausch oder der erstmalige Einbau von Wärmeübergabestationen.
Optimierung der Heizungsanlage:
– die Bestandsaufnahme und ggf. die Analyse des Ist-Zustandes (z. B. nach DIN EN 15378),
– die Durchführung des hydraulischen Abgleichs und – die Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen
zur Verbesserung der Energieeffizienz am gesamten Heizsystem (z. B. die Optimierung der Heizkurve, die
Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung sowie der Einsatz von Einzelraumregler).