Erfassungsbögen für Energieausweise - Nichtwohngebäuden
Zum 01.11.2020
ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG)
in Kraft getreten, das auch die Ausstellung von
Energieausweisen regelt. Zum 01.05.2021
müssen alle neuen Energieausweise gemäß GEG
ausgestellt werden.