KfW - Förderprodukte für Bestandsimmobilien



Energieeffizient sanieren

als Kredit oder Investitionszuschuss erhältlich
Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden.

Dabei gilt: je energieeffizienter das Gebäude nach der Sanierung, desto großzügiger die Förderung. Wer vorausschauend denkt, sollte möglichst umfassend sanieren, um künftig bei den Energiekosten und auch CO2 zu sparen.

Gefördert wird:
  • der Ersterwerb eines sanierten Gebäudes (auch Eigentumswohnung)
  • alle Maßnahmen, die zur Erreichung eines KfW-Effizienzhauses beitragen                                                                                                         (Dämmung der Außenwand, Fensteraustausch, Lüftungseinbau)
  • Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen (Dämmung der Außenwand, Fensteraustausch, Lüftungseinbau)

Voraussetzung:

Es handelt sich um ein Wohngebäude und für das zu sanierende Gebäude wurde vor dem  01.02.2002 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet.
 Bundesförderung für effiziente Gebäude - Baubegleitung
Für Planung und Baubegleitung durch Sachverständige
Wird ein Sachverständiger mit der qualifizierten Baubegleitung während der Sanierungsphase beauftragt können zusätzlich Zuschüsse aus dem Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude - Baubegleitung in Kombination mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen bei der KfW beantragt werden.

Förderprodukte

Produkt 261/262 - Energieeffizienz Sanieren - Kredit
Für Sanierung zu KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen
  • 1,10 - 1,35%* effektiver Jahreszins
  • bis 120.000 Euro für jede Wohneinheit beim KfW-Effizienzhaus oder 60.000 Euro bei Einzelmaßnahmen.
  • 20% Tilgungszuschuss für Einzelmaßnahmen Gebäudehülle
  • 30 - 45% Tilgungszuschuss für Einzelmaßnahmen Wärmeerzeuger
*Laufzeitbedingt

Wer wird gefördert?
  • Privatpersonen
  • Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
  • Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Wo stellen Sie Ihren Antrag?

vor Vorhabensbeginn, bei einer Hausbank Ihrer Wahl


Produktüberblick