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Downloads für Wohngebäude (WG)

Erfassungsbögen für Energieausweise - Wohngebäude

Zum 01.11.2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten, das auch die Ausstellung von
Energieausweisen regelt. Zum 01.05.2021 müssen alle neuen Energieausweise gemäß GEG ausgestellt werden.
Alle Änderungen finden Sie unter der Rubrik "Energieausweise" - Was ist Neu?".
 
Gemäß §80 des GEG ist für Wohngebäude, die weniger als fünf Wohnungen haben und für die der Bauantrag
vor dem 1. November 1977 gestellt worden ist, darf kein verbrauchsorientierter Energieausweis*
ausgestellt werden, sondern ist ein bedarfsorientierter Energieausweis erforderlich.

*Ausnahmen:
Wenn das Wohngebäude schon bei der Baufertigstellung das Anforderungsniveau der
Wärmeschutzverordnung (WSV) vom 11. August 1977 (BGBl. I S. 1554) erfüllt hat
 oder
 durch nachträglich energetisch modernisiert wurde z. B. durch Dämmung der Außenwände / Dach, oder
Erneuerung der Fenster, etc.  mindestens auf das Anforderungsniveau der WSV 1977 gebracht worden ist.


Wohngebäude ab 51 Wohneinheiten auf Anfrage

Zusätzliche Informationen
Dämmung der obersten Geschossdecke - Vor-Ort-Prüfung

Sachverständigenbestätigung KfW

Sachverständigenbestätigung BAFA

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