Energieeffizient Sanieren - Bestätigung für die KfW

Staatliche Förderungen für energetische Modernisierungen

Sie möchten Ihr Gebäude mit neuen Fenstern, Anschluss an Fernwärme, Dämmung oder anderen energetischen Maßnahmen
modernisieren und dafür staatliche Zuschüsse in Anspruch nehmen?

Hinweis:
Bitte beachten Sie das die Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau
derzeit gestoppt sind.
 Beispiel für eine Förderung über die KfW (s. unten).



Diese Maßnahmen sind durch einen zugelassenen Sachverständigen zu bestätigen.

Wir übernehmen alle Formalitäten für Sie oder Ihre Kunden zu einem Pauschalsatz von 350€ (brutto) bis 9.000€ Investitionskosten,
darüber 4% der Investitionskosten.



Leistungsumfang:
  • Prüfung Angebot/e auf Einhaltung der KfW-Anforderung
  • Sachverständigenbestätigung vor und nach der Maßnahme
  • Beantragung der Fördermittel bei der KfW (Kredit)

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Daten zum Antragssteller/in
  • Angaben zum Investitionsobjekt
  • Angaben zum Rechnungsnehmer/in
  • Angebot/e der jeweiligen Firma/en (zur Prüfung der technischen Mindestanforderungen gemäß den Richtlinien der KfW)


KfW-Erfassungsbogen                  
Erfassungsbogen                       

Ablauf der Beantragung des Tilgungszuschusses bei der KfW:

1.) Sie reichen den ausgefüllten KfW-Erfassungsbogen, nebst Angebot/e für die geplante
     energetische Modernisierungsmaßnahme/n bei uns ein.

2.) Im ersten Schritt überprüfen wir anhand des Angebotes ob die geplante energetische Modernisierungsmaßnahme/n
     den technischen Mindestanforderungen (*s. unten) der KfW entspricht.

3.) Sie erhalten von uns eine Rückmeldung, ob die Modernisierungsmaßnahme/n den KfW-Anforderungen
     entspricht. Sollte dies nicht der Fall sein, beraten wir Sie welche ergänzenden Maßnahmen im Angebot
     aufgenommen werden müssen.

4.) Im nächsten Schritt erstellen wir eine Sachverständigenbestätigung zum Antrag (BzA) für das
     Förderprodukt 152 - Kredit bei der KfW im Onlineverfahren.

5.) Sie reichen die von uns ausgestellte Bestätigung zum Antrag (BzA) bei Ihrer durchleitenden
    Bank zur weiteren Bearbeitung ein. Nach Genehmigung des KfW-Kredites können Sie mit
    den Modernisierungsmaßnahmen beginnen.

6.) Nach Fertigstellung der Modernisierungsmaßnahmen reichen Sie alle angefallenen Rechnungen für die
     Maßnahme/n bei uns ein. Wir erstellen eine Rechnungsdokumentation und auf dieser Grundlage eine
     Sachverständigenbestätigung nach Durchführung (BnD) bei der KfW im Onlineverfahren.
   
7.) Die von uns erstellte Bestätigung nach Durchführung reichen Sie bei Ihrer durchleitenden Bank
      als Bestätigung des Abschlusses der Maßnahme/n zur weiteren Bearbeitung ein. Die KfW prüft
      die eingereichte BnD und stellt den Tilgungszuschuss für Ihr Darlehen bereit.



Hinweis für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG):

Zur Beantragung von Fördermitteln für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), werden zusätzlich folgende
Unterlagen benötigt:

  • Eigentümerliste (Vor- und Nachname, Adresse)
  • Vollmachtsurkunde des Verwalters


Beispiele für eine Förderung über die KfW:

Technische Mindestanforderungen bei Fernwärmeanschluss und Heizungsoptimierung:

Gefördert werden u. a.:

Anschluss Fernwärmenetz:

− Der Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme inklusive Wärmeübergabestationen und Hausanschlussleitungen
  sowie bei bestehendem Anschluss der Austausch oder der erstmalige Einbau von Wärmeübergabestationen.

Optimierung der Heizungsanlage:

− Die Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind. Dabei sind folgende Maßnahmen durchzuführen:

– die Bestandsaufnahme und ggf. die Analyse des Ist-Zustandes (z. B. nach DIN EN 15378),

– die Durchführung des hydraulischen Abgleichs und – die Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen
   zur Verbesserung der Energieeffizienz am gesamten Heizsystem (z. B. die Optimierung der Heizkurve, die
   Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung sowie der Einsatz von Einzelraumregler).



Technische Mindestanforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) der jeweiligen Bauteile:

Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt
-> technische Mindestanforderungen der KfW (Stand: Januar 2021): 

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