Dämmung der obersten Geschossdecke

Dämmung der obersten Geschossdecke

Mit dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 ist es nun endgültig Pflicht, oberste Geschossdecken zu unbeheizten Räumen, die den Mindestwärmeschutz überschreiten, bis zum 31.12.2015 zu dämmen

1. Schritt : Vor-Ort-Prüfung

Durch die Vor-Ort-Prüfung, also die Besichtigung und die Aufnahme des Aufbaus der obersten Geschossdecke mit anschließender Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten der obersten Geschossdecke im Ist-Zustand lässt sich feststellen, ob diese doch recht hohen Investitionskosten überhaupt erforderlich sind.

Leistungsumfang pro Gebäude:
  • Vor-Ort-Begehung des Objektes
  • Aufnahme des Dachgeschosses (Bauteil, Material, Aufbau)
  • ggf. ein grobes Aufmaß
  • Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten im Ist-Zustand und Vergleich zu den Anforderungen des GEG
  • Ausstellung eines Bauteilnachweises gemäß GEG

2. Schritt : Umsetzen der Maßnahme


Leistungsumfang pro Gebäude:
  • Antragsformalitäten bei dem BAFA auf 20 % Zuschuss oder einen Kredit über die Kfw mit einem Tilgungszuschuss von 20 % zu einem Zinssatz von 0,75-0,90%*
  • Einholen von Angeboten, Prüfung auf KfW- / BAFA- oder GEG-Anforderungen
  • Baubegleitung mit anschließender Bestätigung für die KfW/ BAFA zum Erhalt der Fördermittel
  • Bauabnahme nach Fertigstellung der Maßnahme
*Laufzeitbedingt

Share by: