Energieeffizient Sanieren - Bestätigung für das BAFA

Staatliche Förderungen für energetische Modernisierungen

Sie möchten Ihr Gebäude mit neuen Fenstern, Heizung, Dämmung oder anderen energetischen Maßnahmen
modernisieren und dafür staatliche Zuschüsse in Anspruch nehmen?
 Beispiel für eine Förderung über das BAFA (s. unten).



Maßnahmen an der Gebäudehülle sind durch einen zugelassenen Energieeffizienzexperte zu bestätigen.

Wir übernehmen alle Formalitäten für Sie oder Ihre Kunden zu einem Pauschalsatz von 350€ (brutto) bis 9.000€ Investitionskosten,
darüber 4% der Investitionskosten.




Leistungsumfang:
  • Prüfung Angebot/e auf Einhaltung der BAFA-Anforderung
  • Sachverständigenbestätigung vor (TPB) und nach der Maßnahme (TPN)
  • Beantragung der Fördermittel bei dem BAFA (Zuschuss, BEG EM)

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Daten zum Antragssteller/in
  • Angaben zum Investitionsobjekt
  • IBAN = zur Auszahlung des Förderzuschusses
  • Angaben zum Rechnungsnehmer/in
  • Angebot/e der jeweiligen Firma/en (zur Prüfung der technischen Mindestanforderungen gemäß den Richtlinien ders BAFA)
  • Vollmacht (BAFA-Formular)


BAFA-Erfassungsbogen                  
Erfassungsbogen Gebäudehülle                     
BAFA-Vollmacht

Ablauf der Beantragung des Zuschusses bei dem BAFA:

1.) Sie reichen den ausgefüllten BAFA-Erfassungsbogen, die unterschriebene BAFA-Vollmacht,
     nebst Angebot/e für die geplante energetische Modernisierungsmaßnahme/n bei uns ein.

2.) Im ersten Schritt überprüfen wir anhand des Angebotes ob die geplante energetische Modernisierungsmaßnahme/n
     den technischen Mindestanforderungen (*s. unten) des BAFA entspricht.

3.) Sie erhalten von uns eine Rückmeldung, ob die Modernisierungsmaßnahme/n den BAFA-Anforderungen
     entspricht. Sollte dies nicht der Fall sein, beraten wir Sie welche ergänzenden Maßnahmen im Angebot
     aufgenommen werden müssen.

4.) Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle erstellen wir eine technische Projektbeschreibung (TPB) zum Erhalt einer TPB-ID.
      Für Einzelmaßnahmen zur Heizungserneuerung muss keine Projektbeschreibung (TPB) erstellt werden.
     
5.)  Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

      Mit der TPB-ID stellen wir einen Antrag auf einen Investitionszuschuss für Sie bei dem BAFA.

      Die Antragstellung muss vor Vorhabenbeginn erfolgen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden   
       Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.
       Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Antrages beim BAFA.

Der Beginn der Maßnahme nach Antragstellung, jedoch vor Erteilung des Zuwendungsbescheides erfolgt auf eigenes finanzielles Risiko.
                                
oder

5.1) Einzelmaßnahmen zur Heizungserneuerung

     Wir stellen einen Antrag auf einen Investitionszuschuss für Sie bei dem BAFA.
    
      Die Antragstellung muss vor Vorhabenbeginn erfolgen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden  
      Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.
      Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Antrages beim BAFA.


Der Beginn der Maßnahme nach Antragstellung, jedoch vor Erteilung des Zuwendungsbescheides erfolgt auf eigenes finanzielles Risiko.


6.) Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle erstellen wir nach Fertigstellung der Maßnahme einen technischen Projektnachweis (TPN)
     zum Erhalt einer TPN-ID.
     Für Einzelmaßnahmen zur Heizungserneuerung muss keine Projektbeschreibung (TPN) erstellt werden.

7.) Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
     Mit der TPN-ID reichen wir zur Prüfung einen Verwendungsnachweis mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
     Nach Prüfung des BAFA wird der Zuschuss ausgezahlt.
 
oder

7.1) Einzelmaßnahmen zur Heizungserneuerung
     Wir reichen zur Prüfung einen Verwendungsnachweis mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
     Nach Prüfung des BAFA wird der Zuschuss ausgezahlt.



Hinweis für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG):

Zur Beantragung von Fördermitteln für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), werden zusätzlich folgende
Unterlagen benötigt:
  • BAFA-Vollmacht (unterschrieben vom Verwalter)
  • Eigentümerliste (Vor- und Nachname, Adresse)
  • Vollmachtsurkunde des Verwalters


Beispiele für eine Förderung über das BAFA:
Technische Mindestanforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) der jeweiligen Bauteile entnehmen Sie bitte den technischen Mindestanforderungen des BAFA:

-> technische Mindestanforderungen des BAFA (Stand: Januar 2021): 
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